Rechtschreibung bei Hochzeitseinladungen
Viele der Paare die heutzutage heiraten, sind so wie ich noch mit der “alten” Rechtschreibung aufgewachsen. Die Reform der Rechtschreibung fand 1996 statt, mit dem Ziel, diese im deutschsprachigen Raum zu vereinfachen. Für viele Menschen bedeutete dies eine enorme Umstellung und – wenn man ehrlich ist – so richtig “fit” sind die wenigsten.
Unbenommen sind gerade in meinem Alter viele von der “neuen” Rechtschreibung wenig begeistert. Was wir in der Grundschule lernten, ist immer noch “intus”.
Ihr Text
Um unsere Karten möglichst günstig zu halten, sind Sie (oder sie? – mehr dazu später) für den gesamten textlichen Inhalt verantwortlich – siehe auch in den FAQs unter Druckfreigabe. Ausgebildete Lektoren kosten viel Geld, eine Beauftragung eines solchen würde den Kartenpreis spürbar in die Höhe treiben. Und nicht einmal diese übernehmen eine Haftung für die Vollständigkeit ihrer Arbeit.
Einer der Fehler, der am meisten “passiert”, ist die Groß- und Kleinschreibung von Anreden. Schreibt man nun “Sie” oder “sie”? Schreibt man “Du” oder “du”? Diese Anredepronomen sind in der Rechtschreibreform genau geregelt und haben sogar einen “Paragraphen”. So sagt unser der Paragraph 65:
Das Anredepronomen der Höflichkeitsform Sie und das dazugehörige Possessivpronomen Ihr sowie die entsprechenden gebeugten Formen werden großgeschrieben.
Also zum Beispiel:
Wir danken Ihnen heute schon für Ihr Kommen! oder
Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Begleitung kommen.
Beim “du” ist es dann nochmal ungleich komplizierter. Hier sagt unser der Paragraph 66:
Die Anredepronomen du und ihr, die entsprechenden Possessivpronomen dein und euer sowie das Reflexivpronomen sich schreibt man klein.
Also wäre folgendes Beispiel richtig:
Wir freuen uns auf dein Kommen! oder
Wir danken euch für eure lieben Worte und Geschenke!
Allerdings können in Briefen die Anredepronomen du und ihr mit ihren Possessivpronomen auch großgeschrieben werden. Verwirrung komplett?
“Liebe Freunde, wir freuen uns mit Euch unsere Hochzeit zu feiern!” ist ebenso richtig wie “Liebe Freunde, wir freuen uns mit euch unsere Hochzeit zu feiern!”
“Deutsche Sprache – schwere Sprache” – ein allgemein bekannter Spruch. Gerade in der Groß- Kleinschreibung hat sich mit der Reform viel getan. Wer nicht “sattelfest” ist, dem darf ich heute eine sehr interessante Webseite ans Herz legen. Hier finden sie unter anderem auch die Änderungen der Groß- und Kleinschreibung ausführlich erläutert.
Einfache Online-Hilfe
Aber was wäre die Welt ohne Internet! Auch hier gibt es bereits Tool, die dem ohnedies schon sehr gestressten Brautpaar weiterhelfen können. So bietet beispielsweise der bekannte Duden eine Online-Rechtsschreibprüfung an (aktuell im Betastadium).

Überprüfung in Programmen
Word & Co bieten eine durchaus brauchbare Wort- und Grammatiküberprüfung – aber auch diese ist kein Lektor. Auch hier werden immer wieder Fehler übersehen. Aber besser als nichts.
Fazit
So wie Sie keine Zeitung ohne Schreibfehler finden werden, werden sich auch immer wieder solche Fehler in die Hochzeitspapeterie “einschleichen”. Ganz grobe Tippfehler bessern wir für Sie natürlich gerne aus, doch primär sind unsere Grafiker mit der Gestaltung Ihrer Karten beschäftigt. Wenn Sie die Texte im Vorfeld schon genauer durchlesen, durch etwaige Programme überprüfen lassen und gegebenenfalls durch jemanden Dritten lesen lassen, ist das der beste Weg, solche ärgerlichen Fehler zu vermeiden.
PS.: Ich bin mir durchaus bewusst, dass man den einen oder anderen Fehler auch in diesem Blog finden wird. Deswegen bin ich Grafiker und nicht Lektor geworden…
Herzlichst, Ihr Alex Januschewsky
Danke dir dafür! Dem kann ich mich nur anschließen! 🙂